Bewusste Wahrnehmung des Rechts auf Privatsphäre bei Google Street View

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In dem Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, werden die neuen Aufnahmen von Straßen und Gebäuden durch Google Street View in Deutschland thematisiert. Die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 ermöglicht es Nutzern, bequem von zu Hause aus einen Blick auf potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen zu werfen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.

Schützen Sie Ihre Daten: Widerspruch bei Google Street View!

Durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten finanziert sich Google Street View als kostenloser Dienst. Diese Daten werden von Google genutzt, um persönliche Profile zu erstellen und individualisierte Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher sollten Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Um die Veröffentlichung der eigenen Hausfront zu verhindern, kann man direkt an Google einen Widerspruch richten. Die entsprechende Adresse streetview_deutschland@google.com steht dafür zur Verfügung. Falls Google jedoch nicht auf diese Aufforderung reagiert, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt von Unternehmen wie Google, dass sie die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und diese im Internet zu veröffentlichen. Da es nicht realistisch ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Seitdem die neuen Bilder hochgeladen wurden, haben nur etwa 100.000 Personen Widerspruch eingelegt, obwohl ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Dies könnte darauf hindeuten, dass viele Menschen entweder nicht die potenziellen Risiken von Google Street View erkennen oder nicht ausreichend über den Dienst informiert sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als eine Form der Ausübung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angesehen werden kann.

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Veröffentlichung der Hausfront und persönlichen Daten bei Google Street View ist ein wichtiger Schritt, um die Privatsphäre betroffener Personen zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren. Durch die Ausübung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung können sie sicherstellen, dass ihre Daten nicht für unerwünschte Zwecke genutzt werden.

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