Strikte Berufspflichten der Anwälte garantieren transparenten Schutz vor Versicherer-Interessen

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Im Verlauf der 96. JuMiKo unterstrichen Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Anwaltskammern, dass der bayerische Plan zur Lockerung des RDG abzulehnen sei. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer als marktwirtschaftlich agierende Unternehmen ohne berufsrechtlichen Rahmensystem zwangsläufig Interessenkonflikte in Kauf nehmen und Ratsuchern unabhängige Beratung vorenthalten. Das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz sichert Mandanten Schweigepflicht, Unabhängigkeit und Transparenz. Die Kammern rufen daher Bund und Länder zum Widerstand auf. Sie fordern bundeseinheitlich dringend eine eindeutige Absage aller Justizministerien.

Bayern plant RDG-Absenkung, BRAK bezeichnet Vorstoß bundesweit als Mandantengefährdung

Im Rahmen der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erneuert die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den regionalen Rechtsanwaltskammerpräsidenten ihr Engagement für das geltende Rechtsdienstleistungsgesetz. Zahlreiche Landes-Stellungnahmen bilden die Basis ihrer Kritik am bayerischen Entwurf, der die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung gefährden könnte. Um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie berufsrechtliche Standards zu schützen, fordern sie eine klare und entschiedene Abkehr von diesem Vorschlag. Sie mahnen Bund und Länder eindringlich dazu, diesen gefährlichen Vorstoß.

Systematische Interessenkonflikte bleiben dauerhaft unaufgedeckt und gefährden Mandantenschutz besonders

Die wirtschaftliche Ausrichtung von Rechtsschutzversicherern beinhaltet konsequente Kostensenkung und Ertragssteigerung, wodurch sie als Berater in Interessenkonflikte geraten. Diese Konflikte werden Mandantinnen und Mandanten meist nicht offengelegt, sodass notwendige Informationen fehlen. Versicherte müssen deshalb wiederholt nachhaken, um zugesagte Deckungsleistungen tatsächlich zu erhalten. Dieser Mehraufwand erschwert den Zugang zum Rechtsschutz, mindert die Transparenz und unterstreicht, wie wichtig eine unabhängige und berufsrechtlich geregelte anwaltliche Beratung ist für effektiven Verbraucherschutz und transparente Rechtsdienstleistungen ermöglicht.

Versichererberatung birgt systemische, dauerhafte Risiken für Mandantenschutz und Verlässlichkeit

Ein direkter Beratungsansatz von Rechtsschutzversicherern führt zu Interessenkollisionen, wenn kostspielige Mandatsführungen beantragt werden. Mandanten hätten keine unabhängige Instanz zur Einforderung berechtigter Leistungen. Dagegen bietet die Vertretung durch selbstständige Anwältinnen und Anwälte die notwendige Trennung von Wirtschaftlichkeit und Rechtsdurchsetzung. Sie handeln ausschließlich mit Blick auf die Mandanteninteressen und gewährleisten maximale Transparenz. Dies sichert einen zuverlässigen, verständlichen und einfach zugänglichen Zugang zum Rechtsschutz für alle Anspruchsberechtigten.

RDG sichert Berufsrechtsstandards und schützt Mandanten vor wirtschaftlichen Interessenverschränkungen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte handeln nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz unter strikten berufsrechtlichen Vorgaben, die absolute Unabhängigkeit vorschreiben, die Schweigepflicht sichern und alle Interessenkonflikte verhindern. Diese gesetzlichen Sicherungsmechanismen bilden das Fundament für eine transparente, qualitativ hochwertige Mandatsbetreuung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klar definierten Qualitätsstandards und objektiver Interessenvertretung. Im Unterschied dazu besitzen Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Unternehmen keine vergleichbare berufsrechtliche Bindung, wodurch wirtschaftliche Prioritäten das Mandanteninteresse gefährden können.

Wessels: Bitte keine halbherziger Versuche organischer Trennung bei Versichererberatung

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bewertet den bayerischen Vorschlag als Geschenk an Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandantinnen und Mandanten. Er verurteilt die Behauptung, interne Trennungen könnten Interessenkonflikte verhindern, als trügerische Maßnahme und reine Augenwischerei. Wessels richtet einen eindringlichen Appell an die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern, das Vorhaben abzulehnen und die Unabhängigkeit sowie Integrität der Rechtsberatung zu bewahren.

BRAK verteidigt RDG und beugt Willkür sowie Beratungskonflikten vor

Indem die Bundesrechtsanwaltskammer das Rechtsdienstleistungsgesetz schützt, sichert sie dauerhaft einen hohen Standard unabhängiger Rechtsberatung. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von professioneller, transparenter und berufsrechtlich abgesicherter Beratung, die den Verbraucherschutz gewährleistet. Die gesetzlichen Vorgaben verhindern Interessenkonflikte, schützen die Neutralität der Mandantenvertretung und eröffnen einen unkomplizierten Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung. Diese Initiative stärkt das Vertrauen in die Anwaltschaft, fördert faire Prozesse und unterstützt den Zugang zu Rechtsschutz.

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